
Kostenübernahme der Alltagsbetreuung: Klar, einfach, Schritt für Schritt
Hier finden Sie verständliche Infos zur Kostenübernahme unserer Alltagsbetreuung. Wir erklären Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI, private Zahlung und unterstützen Sie bei Anträgen – transparent und einfach.
Mit anerkanntem Pflegegrad (1–5) können Sie unsere Betreuungsleistungen meist über den Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) abrechnen. Alternativ sind private Zahlungen möglich. Wir unterstützen beim Vorgehen und beraten im Raum Köln und Umgebung.
So läuft die Kostenübernahme
In drei Schritten: Pflegegrad prüfen, Entlastungsbetrag nutzen oder privat zahlen, Unterlagen einreichen – wir begleiten Sie.
Entlastungsbetrag richtig nutzen
Anerkannte Leistungen über Pflegeversicherung abrechnen.
Hilfe bei Anträgen
Wir erklären Formulare Schritt für Schritt.
Klare, faire Infos
Transparente Hinweise, keine versteckten Fachbegriffe.
Köln und Umgebung
Wir prüfen Anfragen außerhalb gerne individuell.

Wer kann die Leistungen nutzen?
Unsere Leistungen können von Personen mit anerkanntem Pflegegrad (1–5) über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI genutzt werden. Gerne beraten wir Sie kostenlos zu den Voraussetzungen und unterstützen Sie bei der Beantragung sowie den notwendigen Unterlagen.
Lassen Sie sich jetzt kostenlos und unkompliziert zur Kostenübernahme beraten
Schnell Klarheit und Entlastung.
