Junge Frau im Gespräch mit einer älteren Frau

Kostenübernahme der Alltagsbetreuung: Klar, einfach, Schritt für Schritt

Mit anerkanntem Pflegegrad (1–5) können Sie unsere Betreuungsleistungen meist über den Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) abrechnen. Alternativ sind private Zahlungen möglich. Wir unterstützen beim Vorgehen und beraten im Raum Köln und Umgebung.

So läuft die Kostenübernahme

Entlastungsbetrag richtig nutzen

Anerkannte Leistungen über Pflegeversicherung abrechnen.

Hilfe bei Anträgen

Wir erklären Formulare Schritt für Schritt.

Klare, faire Infos

Transparente Hinweise, keine versteckten Fachbegriffe.

Köln und Umgebung

Wir prüfen Anfragen außerhalb gerne individuell.

Ältere Frau mit einer Betreuungsperson im Alltag

Wer kann die Leistungen nutzen?

Unsere Leistungen können von Personen mit anerkanntem Pflegegrad (1–5) über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI genutzt werden. Gerne beraten wir Sie kostenlos zu den Voraussetzungen und unterstützen Sie bei der Beantragung sowie den notwendigen Unterlagen.

Lassen Sie sich jetzt kostenlos und unkompliziert zur Kostenübernahme beraten

Schnell Klarheit und Entlastung.